Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Altenbeken ist bemüht, ihre Website(s) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz https://www.vivat-viadukt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): zum aktuellen Zeitpunkt keine bekannt.
  • Unverhältnismäßige Belastung: zum aktuellen Zeitpunkt keine bekannt.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: zum aktuellen Zeitpunkt keine bekannt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.09.2020 erstellt. Die Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von der Gemeinde Altenbeken durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 10.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse mrnwsslsltnbknd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.

Meldeformular

Ich möchte nicht-barrierefreie Inhalte melden oder einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.
Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.

 
 

Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit der Gemeinde Altenbeken ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd

HILFE ZUR SEITENBEDIENUNG

SPRUNGMARKEN UND ACCESS KEYS

Sprungmarken im Rahmenlayout helfen bestimmte Bereiche der Webseite ansprechen zu können. Dafür gibt es am Seitenanfang und nach dem Inhaltsbereich unsichtbare Sprungmarken mit zugehörigen Access key. Dank Access keys können bestimmte Stellen der Webseite und Detailseiten über Tastenkombinationen aufgerufen werden, ohne dass man die Sprungmarke anklicken oder sich an dessen Stelle befinden muss.

Access keys in dieser Webseite

Weitere Informationen zu Access keys und die Verwendung in unterschiedlichen Browsern können auf Wikipedia (englischsprachig) nachgelesen werden.

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd